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Alle profitieren!

Dienstrad-Leasing

Nachhaltig und günstig unterwegs: Nutzen Sie als Unternehmen bzw. Arbeitgeberin oder Arbeitgeber die Möglichkeit, Ihrem Team das Leasing von Diensträdern als attraktive Zusatzleistung anzubieten. Wir arbeiten mit zahlreichen renommierten Partnerunternehmen zusammen, mit denen das Dienstrad-Leasing im Handumdrehen umgesetzt werden kann. Digital und somit völlig umkompliziert!

Während Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von mehr Fitness und weniger Kosten profitieren und gleichzeitig einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz leisten, profitieren Sie von steuerlichen Vorteilen, geringeren Lohnnebenkosten und davon, Ihrem Team etwas Gutes zu tun!

  • Steuerlich absetzbar
  • Geringere Lohnnebenkosten
  • Mitarbeiter-Gesundheit
  • Klimaschutz

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FAQs zum Dienstrad-Leasing

Häufig gestellte Fragen

Alle profitieren!

win Win Situation

Beim Dienstrad-Leasing gibt es nur Gewinnerinnen und Gewinner: Unternehmen können ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen tollen Benefit anbieten und gleichzeitig nachhaltige und gesunde Mobilität fördern. Wer ein Dienstrad über den Arbeitgeber least, spart nicht nur Kosten und profitiert von Versicherungsschutz, Service und weiteren Vorteilen, sondern tut auch etwas für die eigene Gesundheit.

Beim Dienstrad-Leasing verzichten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf einen geringen Teil ihres Monatslohns. Dafür wird Ihnen das Fahrrad während der Leasinglaufzeit von 36 Monaten auch zur privaten Nutzung überlassen. Da nur der Listenpreis nach der 0,25% Regel versteuert werden muss, profitieren sie vom geldwerten Vorteil. Versicherung und Service sind in der Monatsrate bereits enthalten, das heißt auch hier sparen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer viel Geld. Nach 36 Monaten kann ein neues Fahrrad ausgesucht werden.

  • Verrechnung über das Gehalt
  • Rad auch zur privaten Nutzung
  • Geldwerter Vorteil
  • Versicherung & Service inklusive
  • u.v.m.

Da die Umwandlung von Bruttolohn in Sachleistungen zum Teil dem Tarifvertragsgesetz widerspricht, schließen einige Tarifverträge diese Möglichkeit aus. In dem Fall kann das Unternehmen seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern jedoch die Leasingrate als Gehaltsplus verrechnen und sie komplett übernehmen. Dann muss auch nichts versteuert werden.

Übrigens: Auch Selbstständige können ein Dienstrad leasen und von den zahlreichen Vorteilen profitieren!

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